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Darf ich in der Arbeitszeit zum Arzt gehen?
Arzttermine sind oft entweder dringend oder schwer zu bekommen, also gehen viele Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt. Aber ist das überhaupt zulässig?
Grundsätzlich haben Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung handelt. Dies gilt insbesondere bei Vorsorgeterminen.
Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, gilt: Wenn ich nicht krank – im Sinne von arbeitsunfähig – bin, muss ich die Termine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit legen, Es sei denn, der Arzt bietet solche Termine nicht an.
Ist ein Arzttermin jedoch aus gesundheitlichen Gründen erforderlich und kann er nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden, muss der Arbeitgeber dies aufgrund seiner Fürsorgepflicht ermöglichen.
Grundsätzlich wird so zwischen einem berechtigten und einem unberechtigten Arztbesuch unterschieden. Bei Ersterem ist das Fernbleiben von der Arbeit entschuldigt, die so versäumte Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden. Wer allerdings unberechtigt zum Arzt geht, begeht eine Pflichtverletzung und verstößt gegen den Arbeitsvertrag. Es droht daher eine Abmahnung, schlimmstenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung.
Die Zeit für einen Arztbesuch ist nicht immer unbezahlte Freizeit. Hier kann § 616 BGB greifen. Danach behält ein Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert ist. Allerdings kann diese Vorschrift im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Dann wird der Arbeitnehmer zwar für den notwendigen Arzttermin freigestellt, hat für die versäumte Arbeitszeit jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Mähler