| Montag, 09.03.2026 - 10.54 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung wegen Angriff auf Vorgesetzten
Obwohl es eigentlich für jedermann nachvollziehbar sein sollte, dass ein tätlicher Angriff eines Mitarbeiters auf einen Vorgesetzten eine Kündigung nach sich ziehen kann, sind diese Fälle oftmals Anlass für Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Folgenden Fall hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm zu entscheiden:
Der Mitarbeiter, verheiratet und Vater von vier Kindern und seit 21 Jahren im Betrieb beschäftigt, hatte nach einer Diskussion einen Vorgesetzten angegriffen, ihn in einen Polizeigriff genommen und dabei verletzt und zusätzlich massiv beleidigt.
Das Gericht sah dabei eine Abmahnung trotz der langen Betriebszugehörigkeit als entbehrlich an, weil bei einem derart massiven körperlichen Angriff jedem Arbeitnehmer klar sein müsse, dass der Arbeitgeber so etwas nicht dulden kann.
Das LKG hat die fristlose Kündigung daher für wirksam gehalten.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Mähler