Statistik:
online 1
gesamt 355714
heute 158
gestern 302

Aktuell


Mittwoch, 19.11.2025 - 11.40 Uhr Zurück zur Übersicht

Unfall bei Privatfahrt mit Dienstwagen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat aktuell entschieden, dass bei Privatnutzung eines Firmen-PKW das Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlicht der Ampelanlage in der Regel grob fahrlässig ist.

Da sich der Unfall auf der Heimfahrt des Arbeitnehmers von der Arbeit ereignete und damit keine betriebliche Tätigkeit vorgelegen hat, bei der aufgrund der Übernahme des Betriebsrisikos durch den Arbeitnehmer eine Haftungserleichterung gerechtfertigt sein könnte, ist hier bei grober Fahrlässigkeit die volle Haftung des Arbeitnehmers anzunehmen.

Autor:

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion