| Mittwoch, 19.11.2025 - 11.40 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Unfall bei Privatfahrt mit Dienstwagen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat aktuell entschieden, dass bei Privatnutzung eines Firmen-PKW das Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlicht der Ampelanlage in der Regel grob fahrlässig ist.
Da sich der Unfall auf der Heimfahrt des Arbeitnehmers von der Arbeit ereignete und damit keine betriebliche Tätigkeit vorgelegen hat, bei der aufgrund der Übernahme des Betriebsrisikos durch den Arbeitnehmer eine Haftungserleichterung gerechtfertigt sein könnte, ist hier bei grober Fahrlässigkeit die volle Haftung des Arbeitnehmers anzunehmen.
Autor:
Anwaltskanzlei Mähler