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Samstag, 25.01.2025 - 12.09 Uhr Zurück zur Übersicht

Urlaub unter Palmen

Für viele ist es eine traumhafte Vorstellung, im Rahmen einer Kreuzfahrt bei einer Fernsehsendung mitzuwirken. Nicht ganz so clever ist es aber, wenn diese Reise stattfindet, während der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt hat. Eine Arbeitnehmerin, die dennoch eigenmächtig ihren Urlaub über Silvester nach Südamerika antrat, erhielt von ihrem Arbeitgeber die Kündigung, nachdem sie in einer Livesendung zu sehen war. Ihr Argument, sie habe aus gesundheitlichen Gründen einen Ortswechsel gebraucht und sei am Strand spontan von einem Kamerateam angesprochen worden, überzeugte das Gericht nicht. Die Kündigung war wirksam, das Arbeitsverhältnis damit beendet.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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