Samstag, 25.01.2025 - 11.58 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Recht im Alltag - Teil 1
Besteht immer ein Recht auf Umtausch?
Nach dem Gesetz gibt es kein Recht auf den Umtausch fehlerfreier Ware, was zu unterscheiden ist vom 14-tägigen Widerrufsrecht bei Online-Verträgen oder vom Gewährleistungsrecht bei fehlerhafter Ware. Der Händler kann aber freiwillig ein Umtauschrecht einräumen, wofür er dann auch die Bedingungen vorgeben kann, z.B. Umtausch nur innerhalb einer bestimmten Frist oder unter Vorlage des Kassenbons.
Darf ich im Supermarkt Obst probieren?
Da das Obst bis zur Bezahlung im Eigentum des Supermarkts steht, handelt es sich bei dem Probieren z.B. einer Weintraube rechtlich um Diebstahl. In vielen Läden ist es aber üblich und gewünscht, Waren -natürlich in kleinen Mengen - zu probieren. Wenn man sich unsicher ist, sollte man gegebenenfalls vorher einen Mitarbeiter fragen.
Darf ich im Restaurant das WC benutzen, wenn ich dort gar kein Gast bin?
Grundsätzlich hat der Restaurantbesitzer das Hausrecht und darf bestimmen, dass nur seine Gäste die Toilette nutzen dürfen. Man sollte also vorab fragen und gegebenenfalls für die Nutzung der Toilette zahlen.
Höherer Preis an der Kasse als am Regal. Was gilt?
Leider hat man kein Anrecht, das man nur den Preis zahlt, der am Regal ausgewiesen ist. Dabei handelt es sich rechtlich nur um eine Einladung, der Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen. Natürlich kann man sich dann an der Kasse gegen den Kauf entscheiden, es ist also ratsam, die Preisanzeige an der Kasse im Blick zu haben.
Dürfen auch Erwachsene Kinderportionen bestellen?
Jeder kennt die Situation, wenn man nur wenig Hunger hat und eine Kinderportion ausreichen würde. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht, da Vertragsfreiheit gilt und der Restaurantbesitzer entscheiden kann, ob er die Bestellung annimmt. Üblicherweise wird der Wunsch des Gastes aber akzeptiert, wenn man freundlich danach fragt.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht