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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch bei einer Krankmeldung nach einer Arbeitgeberkündigung erschüttert sein. Indizien dafür sind der zeitliche Zusammenhang der Krankmeldung mit der Kündigung sowie deren passgenaue Fortdauer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Unerheblich ist, ob die Krankschreibung in einem oder mehreren Attesten erfolgt. Maßgeblich bleiben aber immer die Umstände des Einzelfalls.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht