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Montag, 06.05.2024 - 09.46 Uhr Zurück zur Übersicht

Gekündigt? So läuft eine Kündigungsschutzklage ab!

Wo und wie reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein?
Zuständig für eine Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsgericht am Unternehmenssitz. Ist der Unternehmenssitz etwa in Hamburg, der Beschäftigte arbeitet aber in Köln, kann er die Klage entweder in Hamburg oder in Köln einreichen.
In der sog. Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts können Beschäftigte das Kündigungsschreiben sowie den Arbeitsvertrag vorlegen. Dann reicht es, mündlich zu Protokoll zu geben, dass man die Kündigung für unwirksam hält. Dennoch ist immer zu empfehlen, sich Hilfe bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Besteht keine Rechtsschutzversicherung für die Prozessfinanzierung, prüft der Anwalt zusammen mit dem Mandanten, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

Wann müssen gekündigte Beschäftigte die Klage einreichen?
Wer Klage gegen eine Kündigung einreichen will, muss dies innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Zustellung des Schreibens tun. Vergeht die Drei-Wochen-Frist und es wurde keine Klage erhoben, ist die Kündigung rechtswirksam.

Was passiert nach Einreichen der Kündigungsschutzklage?
Etwa vier Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht kommt es zu einer Güteverhandlung. Hierbei verhandeln Arbeitgeber und der gekündigte Beschäftigte mit dem Gericht über einen Vergleich. Gibt es keine Einigung, erfolgt nach rund vier Monaten ein Kammertermin vor dem Gericht. Hier wird ein Urteil verkündet, falls nicht in einem weiteren Termin Zeugen vernommen werden. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Prozess geht dann in die zweite Instanz zum Landesarbeitsgericht.

Wichtig zu wissen: Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Im Berufungsverfahren und in den höheren Instanzen kommt die unterlegene Partei für alle Kosten der Gegenseite auf.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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