Montag, 25.12.2023 - 11.44 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Regeln beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken
Gekauft ist gekauft! Das gilt auch für Geschenke zu Weihnachten. Es gibt kein generelles Rückgaberecht. Ein Händler muss einmal verkaufte Ware nicht zurücknehmen, es sei denn, die Ware hat einen Mangel, dann bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers. Die meisten Händler kommen ihren Kunden aber entgegen und nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine gute Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.
Ausnahme: Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sie brauchen nicht einmal einen Rücksendegrund anzugeben. Es reicht die rechtzeitige Absendung der Ware an den Verkäufer.
Bei Dingen, die möglicherweise umgetauscht werden müssen, sollten Sie schon beim Kauf – am besten schriftlich oder vor Zeugen – ein Rückgaberecht vereinbaren. So bekommen Sie Ihr Geld zurück. Vereinbaren Sie einen Umtausch, ist auch der Ersatz durch andere Waren oder Gutscheine möglich. Klären Sie auch, in welcher Frist Rückgabe oder Umtausch möglich ist.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht