Mittwoch, 13.12.2023 - 17.02 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Gehaltskürzung - zu oft auf der Toilette?
In einer Anwaltskanzlei hatte der Arbeitgeber ein sog. Toilettentagebuch geführt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Mitarbeiter vertragswidrig erhebliche Arbeitszeit über das übliche Maß hinausgehend auf der Toilette verbracht hatte. Für den betreffenden Monat hatte er daher das Gehalt um rund 680 € gekürzt. Der überwachte Mitarbeiter begründete die Toilettengänge mit Verdauungsstörungen und wollte die Gehaltskürzung nicht hinnehmen. Auch das Arbeitsgericht Köln hielt dies für unzulässig. Dennoch hat sich der Mitarbeiter (vernünftigerweise) einen neuen Arbeitsplatz gesucht.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht