Montag, 28.08.2023 - 10.37 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Überprüfung dienstlicher E-Mails bei erlaubter Privatnutzung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass eine verdachtsunabhängige Überprüfung eines dienstlichen E-Mail-Accounts bei erlaubter Privatnutzung durch den Arbeitgeber nicht verdeckt erfolgen darf. Vielmehr muss der Arbeitgeber ankündigen, dass und aus welchem Grund eine Verarbeitung von E-Mails stattfinden soll. Dem Arbeitnehmer muss Gelegenheit gegeben werden, private Nachrichten in einem gesonderten Ordner zu speichern, auf den kein Zugriff erfolgt.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht