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Montag, 28.08.2023 - 10.37 Uhr Zurück zur Übersicht

Überprüfung dienstlicher E-Mails bei erlaubter Privatnutzung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass eine verdachtsunabhängige Überprüfung eines dienstlichen E-Mail-Accounts bei erlaubter Privatnutzung durch den Arbeitgeber nicht verdeckt erfolgen darf. Vielmehr muss der Arbeitgeber ankündigen, dass und aus welchem Grund eine Verarbeitung von E-Mails stattfinden soll. Dem Arbeitnehmer muss Gelegenheit gegeben werden, private Nachrichten in einem gesonderten Ordner zu speichern, auf den kein Zugriff erfolgt.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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