Montag, 28.08.2023 - 09.36 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung wegen Beleidigung in privater WhatsApp-Gruppe
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25.08.2023 ganz aktuell die Frage entschieden, ob eine Kündigung auch wegen Beleidigungen in einer privaten WhatsApp-Gruppe möglich ist.
Der Mitarbeiter gehörte einer Chat-Gruppe mit fünf anderen Arbeitnehmern an. Neben rein privaten Themen äußerte sich der Kläger in beleidigender und rassistischer Weise auch über Vorgesetzte und Kollegen. Nachdem der Arbeitgeber hiervon zufällig Kenntnis erhalten hatte, kündigte er das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos. Das Arbeitsgericht und auch das Landesarbeitsgericht haben der vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben.
Das BAG hat er das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Grundsätzlich könne sich der Kläger bei beleidigenden und rassistischen Äußerungen über Vorgesetzte und andere Kollegen nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. Das Landesarbeitsgericht hat nunmehr aufzuklären, ob der Kläger ausnahmsweise die Vertraulichkeit erwarten durfte.
Fazit: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Vorsicht also vor beleidigenden Äußerungen, die auch im "richtigen Leben" Konsequenzen nach sich ziehen würden.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht