Montag, 31.07.2023 - 17.32 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Wissenswertes zum Elterngeld
Es ist zunächst zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig mit dem Elterngeldantrag zu beschäftigen. Eltern sollten sich möglichst früh klar sein, in welcher Kombination sie das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen wollen, da sich die Leistungen unterscheiden.
Basiselterngeld: Geringverdiener erhalten bis zu 100 %, Eltern mit höherem Einkommen 65 % ihres Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt. Gezahlt werden mindestens 300 €, maximal 1800 € pro Monat. Bis zu zwölf Monate kann ein Elternteil Basiselterngeld beziehen. Betreut das andere Elternteil für mindestens zwei Monate das Kind, verlängert sich die Bezugsdauer von Basiselterngeld auf 14 Monate
Elterngeld Plus: Das bietet sich vor allem für Mütter und Väter an, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. Sie dürfen maximal 32 Stunden in der Woche beruflich tätig sein und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld Plus zusätzlich zum Gehalt. Das Elterngeld Plus, das zwischen 150 € und 900 € monatlich beträgt, wird für den doppelten Zeitraum gewährt, also bis zu 28 Monaten.
Es ist zu empfehlen, den Elterngeldantrag gründlich zu lesen und sich zu notieren, welche Nachweise beizufügen sind. Wichtig zu wissen ist, dass die zuständige Elterngeldstelle den Antrag erst nach der Geburt des Kindes bearbeitet. Die Geburtsbescheinigung, die dem Antrag beizufügen ist, erhalten die Eltern zusammen mit der Geburtsurkunde.
Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Elterngeldantrag unterschreiben. Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil Antragsteller ist. Ausnahmen gibt es lediglich für Alleinerziehende oder wenn der Partner etwa im Gefängnis ist.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht