Montag, 31.07.2023 - 17.24 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Arbeitnehmer bei Krankheit im Urlaub
Im Urlaub krank zu werden, ist ärgerlich. Für Arbeitnehmer gibt es einen Trost: Diese Krankheitstage werden gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn die Tage der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Wird man also im Urlaub krank, muss die ärztliche Bescheinigung zwingend von einem Arzt am Urlaubsort eingeholt werden. Das elektronische Verfahren, bei dem Arbeitgeber in Deutschland die Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können, gilt im Ausland nicht. Man muss also vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern, die man dem Arbeitgeber vorlegen kann.
Arbeitnehmer müssen zudem ihren Arbeitgeber zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich informieren, und zwar wie üblich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sowie ihre Adresse am Aufenthaltsort. Dies kann per E-Mail, WhatsApp oder auch telefonisch erfolgen. Kehren Arbeitnehmer, die im Urlaub erkrankt sind, nach Deutschland zurück, sind sie verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ihre Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.
Dass man die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstage nicht einfach im Anschluss an den eigentlichen Urlaub anhängen kann, dürfte sich von selber verstehen. Wer am Ende des Urlaubs wieder gesund ist, muss pünktlich wieder zur Arbeit erscheinen.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht