Montag, 03.04.2023 - 19.55 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung nicht bei jeder Beschimpfung gerechtfertigt
Selbst die Beschimpfung als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer eine Kündigung, hat aktuell das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden.
Ein Kraftfahrer hatte den Mitarbeiter einer Spedition als Arschloch bezeichnet, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, eine bestimmte Zufahrt zu einem Gebäude nicht zu benutzen. Nachdem die Spedition ihm wegen der Beleidigung Hausverbot für die betroffene Immobilie erteilt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich.
Das LAG hat angenommen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat und dass hier eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, insbesondere unter Berücksichtigung der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht