Mittwoch, 08.02.2023 - 17.15 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Fristlose Kündigung wegen Kundenbeleidigung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Beleidigung eines Kunden durch eine Verkäuferin grundsätzlich auch ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die beleidigende Äußerung der Verkäuferin durch ein ebenfalls beleidigendes Verhalten des Kunden provoziert worden ist.
In dem zu entscheidenden Fall hatte sich die Verkäuferin gegenüber dem Kunden im Rahmen eines Reklamationsgesprächs mit den Worten "nun werden sie aber nicht so pissig" geäußert.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht