Dienstag, 20.09.2022 - 15.43 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung oder Abmahnung?
Das LAG Thüringen hat aktuell entschieden, dass Beleidigungen eines Arbeitnehmers gegen den Chef und Arbeitskollegen in einem milderen Licht zu sehen sind, wenn der Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen leidet. In diesem Fall ist eine Abmahnung statt der Kündigung auszusprechen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Arbeitnehmer ein Kündigungsschutzverfahren gewonnen und wollte auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Er wurde aber in einen verschimmelten Kellerraum versetzt, der einen Mäusebefall und nur eine Temperatur von 11° aufwies, wo der Mitarbeiter Archivarbeiten vornehmen sollte. In dieser extremen Situation hatte der Arbeitnehmer seinen Chef beleidigt, weswegen er erneut die Kündigung erhalten hat. Das Gericht hat die emotionale Ausnahmesituation akzeptiert und hielt den Ausspruch einer Abmahnung für ausreichend.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht