Dienstag, 20.09.2022 - 15.33 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Mietrecht zum Schmunzeln
1.)
Ein Mieter hatte in seiner Wohnung in einem halben Jahr 27 Ameisen gezählt und hatte deshalb die Miete gemindert. Sein Argument war, dass es sich um Späher handelte, die eine Invasion der Ameisen vorbereiteten. Mit dieser Argumentation ist er vor dem Amtsgericht Köln gescheitert, das keinen Mangel der Mietwohnung erkennen konnte.
2.)
Ein Vermieter hatte wegen Eigenbedarfs gekündigt, da er die Wohnung für sich und seine Geliebte brauche. Da diese verheiratet war, wollte er Namen und Anschrift nicht bekannt geben. Das Landgericht München hat daher die Eigenbedarfskündigung für unwirksam gehalten, da der Mieter keine Möglichkeit hatte, den Wahrheitsgehalt der Begründung zu überprüfen.
3.)
In München gehört Bier bekanntlich zu den Grundnahrungsmitteln. Ein Vermieter hatte seinem Hausmeister einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähndl und einen weiteren Gutschein für ein Mass Bier auf dem Oktoberfest geschenkt. Die Kosten legte er auf die Nebenkosten um, was das Amtsgericht München akzeptiert hat.
4.)
Eine neugierige Vermieterin nutzte die Gelegenheit von Handwerkerarbeiten, um die Wohnung ihres Mieters genauestens zu überprüfen. Nachdem der Mieter sie erfolglos aufgefordert hatte, dies zu unterlassen, hob er sie hoch und stellte sie vor die Tür. Die Kündigung der Vermieterin ließ der Bundesgerichtshof nicht zu, da die Vermieterin mit ihrer unverschämten Art den Mieter provoziert hatte.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht