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Dienstag, 20.09.2022 - 15.19 Uhr Zurück zur Übersicht

Überstunden muss Arbeitnehmer beweisen

Oftmals kommt es erst am Ende eines Arbeitsverhältnisses zum Streit über geleistete Überstunden, die beim Ausscheiden der Arbeitnehmer dann noch bezahlt haben möchte. In dieser Situation ist der Arbeitgeber dann verständlicherweise nicht bereit, noch Zahlungen zu leisten, so dass es oftmals zum Streit vor dem Arbeitsgericht über den Umfang geleisteter Überstunden kommt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich erneut darüber entschieden, was der Arbeitnehmer in diesen Fällen beweisen muss. Es muss dargelegt werden, dass der Arbeitnehmer über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und dass die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt worden sind.

Es empfiehlt sich daher für Arbeitnehmer, frühzeitig Nachweise für geleistete Überstunden zu sichern, sei es durch einen Ausdruck aus einem vorhandenen technischen Erfassungssystem oder durch vom Arbeitgeber unterzeichnete Stundenaufstellungen.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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