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Dienstag, 21.06.2022 - 12.10 Uhr Zurück zur Übersicht

Kein Abstempeln bei Raucherpausen - Kündigung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat aktuell entschieden, dass bei einem hartnäckigen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Pflicht zum Abstempeln der Raucherpausen eine ordentliche Kündigung möglich ist.

Ein Arbeitgeber hatte gekündigt, nachdem er festgestellt hatte, dass die Arbeitnehmerin alleine im Vormonat täglich bis zu sieben Raucherpausen nicht abgestempelt hatte und diese daher als Arbeitszeit erfasst worden waren.

Nachdem das Arbeitsgericht Suhl die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer abgewiesen hatte, hielt auch das LAG die Kündigung wegen der beharrlichen Verstöße gegen die Dokumentationspflicht und daraus folgenden Arbeitszeitbetrugs für wirksam. Das Verhalten der Arbeitnehmerin habe einen schweren Vertrauensbruch dargestellt und sei auch strafrechtlich relevant.

Eine vorherige Abmahnung war nach Ansicht des LAG nicht erforderlich, da die Arbeitnehmerin aufgrund der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz ihres Verhaltens nicht davon ausgehen durfte, dass ihr Arbeitgeber ihr Fehlverhalten hinnehmen würde.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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