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Mittwoch, 27.04.2022 - 18.46 Uhr Zurück zur Übersicht

Gestohlene Aluminiumreste haben Kündigung zur Folge

Ein Mitarbeiter eines Recyclingunternehmens hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgehen lassen und verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz nicht. Nach Auffassung der Richter lag ein Diebstahl vor. Der damit verbundene Vertrauensverlust mache dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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