Mittwoch, 23.03.2022 - 17.21 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Vergütung eines Azubis bei nicht durchgeführter Ausbildung
Nicht selten werden Auszubildende vom Betrieb nicht vernünftig ausgebildet, sondern als billige Hilfskräfte für einfache Arbeiten "missbraucht". Das Arbeitsgericht Bonn hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Auszubildender, der nicht ausgebildet, sondern mit den Aufgaben eines ungelernten Arbeitnehmers betraut wird, einen Anspruch aus § 612 BGB auf eine entsprechende Vergütung hat.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht