Dienstag, 14.12.2021 - 11.09 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Weg vom Bett ins Homeoffice ist unfallversichert
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 08.12.2021 entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.
Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab.
Das Sozialgericht sah den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg an, das Landessozialgericht beurteilte ihn jedoch als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht. Das BSG hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht