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Dienstag, 09.11.2021 - 15.20 Uhr Zurück zur Übersicht

Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

Das LAG Berlin hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes trotz Abmahnung ablehnte, für wirksam erachtet.

Das nach Ausspruch der Kündigung vorgelegte, aus dem Internet bezogene Attest eines österreichischen Arztes rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts keine Befreiung.

Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Mähler

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