Dienstag, 09.11.2021 - 15.20 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen
Das LAG Berlin hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes trotz Abmahnung ablehnte, für wirksam erachtet.
Das nach Ausspruch der Kündigung vorgelegte, aus dem Internet bezogene Attest eines österreichischen Arztes rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts keine Befreiung.
Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Mähler