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Donnerstag, 09.09.2021 - 14.47 Uhr Zurück zur Übersicht

Fragerecht des Arbeitgebers nach Impfstatus

Nach einer Neuregelung im Infektionsschutzgesetz haben Arbeitgeber in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen die Möglichkeit, nach dem Status einer COVID-19 Impfung zu fragen.

Steht dem Arbeitgeber ein Fragerecht zu, müssen die Mitarbeiter wahrheitsgemäß antworten und ihren Impfstatus offenlegen.

Eine besondere Lage gilt in Nordrhein-Westfalen: Dort müssen Arbeitgeber per örtlich geltendem Gesetz ab einer fünftägigen Abwesenheit von ihren Mitarbeitern den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen negativen Corona-Test verlangen. Dies kann im Gegenzug nur bedeuten, dass in NRW alle Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach dem Status fragen dürfen, da sie ihrer gesetzten Verpflichtung sonst nicht nachkommen können.

Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Mähler

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