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Sonntag, 07.03.2021 - 14.43 Uhr Zurück zur Übersicht

Betriebsbedingte Kündigung wegen Corona?

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem aktuellen Fall eine mit coronabedingtem Umsatzrückgang begründete betriebsbedingte Kündigung als unwirksam angesehen.

Diese Begründung reicht nach Ansicht des Arbeitsgerichts für eine Kündigung nicht aus. Der Arbeitgeber muss vielmehr anhand seiner Auftrags- und Personalplanung darstellen, warum ein dauerhafter Auftragsrückgang zu erwarten ist. Wird im Betrieb Kurzarbeit geleistet, spricht dies gegen einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf.

Man sollte also jede Kündigung genau überprüfen. Gerade derzeit versuchen Arbeitgeber die Corona-Pandemie zu nutzen, um sich von unliebsamen Mitarbeitern zu trennen.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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