Mittwoch, 27.01.2021 - 15.23 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Falle einer Erkrankung des Arbeitnehmers auch dann auf maximal sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls).
Ein solcher einheitlicher Verhinderungsfall liegt nach Ansicht des BAG regelmäßig vor, wenn zwischen einer ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und einer dem Arbeitnehmer im Wege der Erstbescheinigung attestierten weiteren Arbeitsunfähigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Hiervon ist auszugehen, wenn die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten zeitlich entweder unmittelbar aufeinander folgen oder zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht