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Donnerstag, 24.12.2020 - 12.06 Uhr Zurück zur Übersicht

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 19.06.2020 entschieden, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen eines sexuellen Übergriffs gerechtfertigt ist, wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststeht, dass ein männlicher Arbeitnehmer eine Kollegin mit einer Hand erst in ihren Schritt gefasst hat, sich dann selber in den Schritt fasst und anschließend „Oh, da tut sich ja was“ ausruft.

Das Urteil ist korrekt, zumal der Kläger auch zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden ist und den Vorgang zudem bestritten hat, was dazu geführt hat, dass die Kollegin sowohl im Verfahren vor dem Arbeitsgericht als auch in der Strafsache als Zeugin aussagen musste.

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