Samstag, 25.04.2020 - 14.03 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Vorsicht - Bußgeldkatalog ab 28. April erheblich verschärft!!!
Ab Dienstag (28. April) gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog. Autofahrer müssen sich auf erhebliche Änderungen einstellen. Die Bußgelder wurden verschärft, Fahrverbote sind wesentlich früher möglich.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h wurden die Bußgelder verdoppelt, ein Fahrverbot für zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nunmehr ab 21 km/h zu schnell (früher 31 km/h), außerhalb geschlossener Ortschaften ab 26 km/h (früher 41 km/h).
Wesentlich erhöht wurden auch Bußgelder für Falschparken, z.B. kostet das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung ab sofort 80 € + einen Punkt (bisher 25 €).
Es bleibt jedoch dabei, dass bei Bußgeldbescheiden insbesondere mit der Verhängung eines Fahrverbots die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides durch einen Rechtsanwalt überprüft werden sollte. Sinnvoll ist dabei das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung, da insbesondere dann erhebliche Kosten anfallen können, wenn eine möglicherweise fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung durch einen Gutachter überprüft werden muss.
Ich biete in diesem Zusammenhang bei Erhalt eines Bußgeldbescheides eine kostenlose Erstberatung an. Bitte beachten Sie, dass ab Zustellung des Bußgeldbescheides innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen ist, da der Bußgeldbescheid ansonsten rechtskräftig wird.
Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler