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Mittwoch, 31.07.2019 - 10.44 Uhr Zurück zur Übersicht

Trinkgeld auf einer Kreuzfahrtreise

Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz bleibt es dem Reisenden überlassen, ob er auf Kreuzfahrten Trinkgeld gibt. Eine automatische Abbuchung von Bordkonto ist ohne seine ausdrückliche Erlaubnis nicht zulässig. Auch ein Hinweis, dass die Zahlung gekürzt, erhöht oder gestrichen werden könne, reicht nicht aus.

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