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Mittwoch, 31.07.2019 - 10.42 Uhr Zurück zur Übersicht

Bombenurlaub

Ein Mann macht aus Vorfreude auf seine Ferien am Check-in-Schalter die saloppe Bemerkung, er hoffe auf einen "Bombenurlaub". Er wurde daraufhin von der Fluggesellschaft vom Flug ausgeschlossen. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Düsseldorf meinte, das ihm eine Entschädigung von 1.400,00 € zusprach.

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