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Mittwoch, 31.07.2019 - 10.40 Uhr Zurück zur Übersicht

Abflugzeit ist entscheidend

Eine Flugreise von Spanien nach Deutschland endete mit einer mehr als dreistündigen Verspätung, weil ein Gewitter eine frühere Ankunft unmöglich gemacht hatte. Er stellte sich aber heraus, dass die Maschine bereits verspätet gestartet war und nur deshalb in die Unwetterfront geriet. Folge: Nach dem Urteil des Landgerichts Landshut konnte die Fluggesellschaft nicht von einem außergewöhnlichen Umstand sprechen und muss die Entschädigungszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zahlen.

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