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Mittwoch, 31.07.2019 - 10.32 Uhr Zurück zur Übersicht

Krank in den Urlaub

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer auch dann in den Urlaub fahren, wenn er bereits im Krankengeldbezug seiner gesetzlichen Krankenkasse ist, er also schon länger als sechs Wochen im Betrieb fehlt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es keine medizinischen Einwände gibt und sich der Arbeitnehmer auch im Urlaub um seine Genesung kümmert.

Autor: JM

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