Freitag, 02.02.2018 - 11.36 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Vorsicht bei heimlichen Handy-Aufnahmen!
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der ein Personalgespräch mit seinem Chef heimlich mit dem Smartphone aufnimmt, mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss.
Der Arbeitnehmer hatte im Prozess geltend gemacht, er habe nicht gewusst dass eine Tonaufnahme verboten war. Sein Handy habe während des Gesprächs offen auf dem Tisch gelegen. Unsinn, meinten die Richter, da der Arbeitnehmer darauf hätte hinweisen müssen, dass die Aufnahmefunktion aktiviert war. Die heimliche Aufnahme war rechtswidrig und stellte einen groben Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Da der Arbeitnehmer bereits vorher wegen Beleidigungen abgemahnt worden war, hielt das Gericht somit die fristlose Kündigung für wirksam.
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