Mittwoch, 09.08.2017 - 16.19 Uhr | Zurück zur Übersicht |
VW-Abgasskandal - Verjährung droht!
In den letzten Wochen haben einige Landgerichte die Volkswagen AG verpflichtet, Käufern von PKW mit sog. Schummel-Software Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung zu zahlen, so z.B. die Landgerichte Wuppertal, Karlsruhe, Arnsberg, Kleve und Offenburg.
Erstaunlicherweise hat VW in den meisten Fällen keine Berufung eingelegt, offenbar will man Urteile von Oberlandesgerichten oder gar des Bundesgerichtshofs zugunsten von Kunden vermeiden.
Für alle Käufe vor dem 01.01.2015 wird am 31.12.2017 Verjährung eintreten, so dass hier ein baldiges Tätigwerden nötig ist.
Sollten Sie einen entsprechend manipulierten PKW des VW Konzerns (VW, Audi, Porsche, Skoda etc.) besitzen und die Rückabwicklung wünschen, stehe ich für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.
Autor: RA Jürgen Mähler