Dienstag, 10.01.2017 - 15.34 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Berufskraftfahrer, die ihre Fahrtüchtigkeit durch Drogen gefährden, fristlos gekündigt werden. Damit widerspricht das BAG dem Landesarbeitsgericht, dass die Kündigung noch als unwirksam angesehen hatte, weil nur der Drogenkonsum selbst erwiesen sei, nicht aber eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit des Mitarbeiters. Nach Ansicht des BAG macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.
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