Dienstag, 10.01.2017 - 15.28 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen
Das Landesarbeitsgerichts Köln hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat.
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