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Dienstag, 10.01.2017 - 15.28 Uhr Zurück zur Übersicht

Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

Das Landesarbeitsgerichts Köln hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat.

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