Freitag, 03.06.2016 - 07.51 Uhr | Zurück zur Übersicht |
AG Schwedt erklärt Geschwindigkeitsmessung für unwirksam
Mit Urteil vom 07.01.2016 hat das Amtsgericht Schwedt einen Autofahrer vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.
Die Stadt Schwedt hatte wie üblich am Ortsausgang eine Radarfalle aufgebaut und den Autofahrer mit angeblich überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Daraufhin erging ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von 280,00 € sowie einem 2-monatigen Fahrverbot.
Im Gerichtsverfahren konnte das Gericht nach Einholung eines Gutachtens zur Geschwindigkeitsmessung nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass sich der Geschwindigkeitsverstoß tatsächlich so zugetragen hat. Dies lag insbesondere daran, dass der Hersteller des Messgeräts wichtige Daten nicht herausgegeben hat und der Gutachter daher die Messung nicht vollständig hat überprüfen können.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft die zunächst eingelegte Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat.
Fazit: Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben - insbesondere mit Fahrverbot - und Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, empfiehlt es sich, diesen durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Autor: RA Jürgen Mähler