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Freitag, 31.10.2014 - 16.33 Uhr Zurück zur Übersicht

BGH entscheidet über Bearbeitungsgebühr - Verjährung droht!

Wie auch der Tagespresse zu entnehmen war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 29.10.2014 eine sehr wichtige verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen. Dennoch droht zum Jahresende die Verjährung etwaiger Ansprüche, so dass Betroffene schnell tätig werden müssen.

Der BGH hatte bereits vor einigen Monaten entschieden, dass die bei Darlehen häufig verlangte Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 % der Darlehenssumme zu Unrecht erhoben worden ist und von den Banken erstattet werden muss. Noch nicht geklärt war dabei jedoch, ob hier die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, was zur Folge gehabt hätte, dass nur bei Verträgen ab 2011 noch eine Rückforderung hätte geltend gemacht werden können.

Der BGH hat zu Gunsten der Verbraucher jedoch entschieden, dass sich erst im Jahr 2011 eine gefestigte Rechtsprechung dahingehend entwickelt hätte, dass Bearbeitungsgebühren zu Unrecht erhoben wurden und erstattet werden müssen. Vorher hatte es noch unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte gegeben.

Folge ist, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst 2011 begonnen hat und somit am 31.12.2014 endet. Für alle Darlehensverträge vor 2011 gilt somit die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren, was zur Folge hat, dass eine Rückforderung auch noch für Verträge zurück bis 2004 geltend gemacht werden kann.

Auf jeden Fall ist aber Eile geboten, da für alle Rückforderungen die Verjährung zum Ende diesen Jahres eintreten wird. Sollte also die Bank nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten oder gar die Bearbeitungsgebühr kurzfristig erstatten, müssen Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen werden.

Hierfür reicht nicht ein einfaches Forderungsschreiben, sondern es muss durch einen Mahnbescheid oder eine Klage die Hemmung der Verjährung herbeigeführt werden. Für alle Betroffenen also der dringende Rat, sich kurzfristig mit einem Rechtsanwalt zur Durchsetzung des Rückforderungsanspruchs zusammenzusetzen.

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