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Freitag, 29.08.2014 - 14.42 Uhr Zurück zur Übersicht

Urteile rund um den Arbeitsplatz

Diskriminierung I
Ein Arbeitgeber muss einer Bewerberin nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm eine Entschädigung wegen Diskriminierung von 3.000,00 € zahlen. Er hatte der Bewerberin mit der Absage auch die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt. Auf dem Lebenslauf hatte jemand die Angabe, die Frau habe ein Kind, unterstrichen und daneben sogar noch handschriftlich vermerkt: "7 Jahre alt!".

Diskriminierung II

Eine Tageszeitung suchte in einer Stellenanzeige eine Mitarbeiterin mit Migrationshintergrund. Ein männlicher Bewerber mit Migrationshintergrund wurde abgelehnt und klagte daraufhin wegen Diskriminierung. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin musste die Tageszeitung ihm eine Entschädigung von drei Monatsgehältern zahlen.

Krankheit

Ein Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer verlangen, dass er bei Krankheit schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) braucht er dies auch nicht zu begründen.

Kirchenrecht
Eine kirchliche Organisationen kann einem Angestellten kündigen, wenn er während des laufenden Arbeitsverhältnisses aus der Kirche austritt. Nach einem Urteil des BAG kann eine kirchlichen Einrichtung verlangen, dass die Arbeitnehmer Kirchenmitglieder sind.

Firmenhandy
Ein Arbeitnehmer benutzte sein Diensthandy auf privaten Reisen und vergaß dabei angeblich 113-mal die Eingabe der speziellen PIN für Privatgespräche. Nachdem der Arbeitgeber eine Rechnung von fast 600,00 € erhalten hatte, wurde der Mitarbeiter fristlos entlassen - zu Recht, wie das LAG Hessen entschieden hat.

Keine Nachtschichten
Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, kann sie deshalb nicht entlassen werden. Nach einem Urteil des BAG hat sie Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

Kündigung wegen Alkohol
Ein Arbeitgeber darf einem alkoholkranken Mitarbeiter kündigen, wenn andere Mitarbeiter durch dessen Alkoholkonsum gefährdet sind. Dies gilt insbesondere, wenn der Mitarbeiter eine Therapie ablehnt, wie das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden hat.

Überstunden
Ein Arbeitgeber handelt rechtswidrig, wenn er zwar angeordnete Überstunden vergütet, aber nicht die nur geduldeten Überstunden. Eine Pflegerin hatte in einem Jahr 150 Überstunden geleistet. Der Arbeitgeber hat diese Leistungen gegenüber der Krankenkasse abgerechnet, muss also von den Überstunden gewusst haben und muss diese nach einem Urteil des L AG Mecklenburg-Vorpommern auch bezahlen.

Weihnachtsgeld

Nach einem aktuellen Urteil des BAG haben Beschäftigte einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Jahresverlauf gekündigt haben. Sonderzahlungen können nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag wie dem 31. Dezember abhängig gemacht werden.

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