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Montag, 04.08.2014 - 10.20 Uhr Zurück zur Übersicht

Urteile rund ums Wohnen

Vorgetäuschter Eigenbedarf
Nach de Kündigung sollte die Tochter des Vermieters in die Wohnung einziehen, was aber nie geschah. Stattdessen wurde die Wohnung anderweitig vermietet. Nunmehr muss der Vermieter dem Mieter Schadenersatz zahlen.

Designerbadewanne kostenlos
Ein Vermieter ließ in eine Mietwohnung eine teure Designerbadewanne einbauen und wollte dann die Miete erhöhen. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Schöneberg entschieden hat.

Mängel verjähren nicht
Beschwert sich ein Mieter über vorliegende Mängel und fordert Beseitigung, muss der Vermieter reagieren. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn der Mieter jahrelang klaglos mit den Mängeln gelebt hat.

Untervermietung erlaubt
Ein Mieter erhielt eine befristete Arbeitsstelle in Australien und wollte daher seine Wohnung untervermieten, was der Vermieter untersagte. Zu Unrecht, wie der BGH entschieden hat. Jetzt muss der Vermieter Schadenersatz zahlen.

Haustiere grundsätzlich erlaubt
Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist unwirksam. Vermieter müssen von Fall zu Fall entscheiden und dabei die Interessen des Vermieters, des Mieters und der Nachbarn abwägen, so der BGH.

Wände selber streichen?
Legt ein Mietvertrag fest, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen "ausführen lassen" muss, ist dies nach einem Urteil des LG München unwirksam. Der Mieter darf auch selbst streichen, das muss natürlich fachgerecht sein.

Fiktive Nebenkosten erlaubt
Lässt ein Vermieter anfallende Hausmeisterarbeiten und die Gartenpflege von eigenem Personal erledigen, darf er nach einem aktuellen Urteil des BGH dennoch die Kosten in der Nebenkostenabrechnung ansetzen, die er für eine Fremdfirma bezahlt hätte.

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 Anwaltskanzlei Mähler
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