Mittwoch, 17.04.2013 - 19.02 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Mehrfach wiederholte mündliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers wirksam
Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unmissverständlich und wiederholt mündlich, kann er sich im Nachhinein nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung wegen fehlender Schriftform berufen. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass dies ein widersprüchliches Verhalten darstellt, das zur Wirksamkeit der Kündigung trotz des Formfehlers führt.
Autor: Jürgen Mähler