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Mittwoch, 17.04.2013 - 19.00 Uhr Zurück zur Übersicht

Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers bei Facebook

Nach einem aktuellen Urteil des LAG Hamm ist die fristlose Kündigung eines Auszubildenden wirksam, der sich über Facebook über seinen Arbeitgeber mit Begriffen wie „Drecksladen“, „armseliger Saftladen“ oder „Menschenschinder und Ausbeuter“ geäußert hatte.

Autor: Jürgen Mähler

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