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Mittwoch, 17.04.2013 - 18.58 Uhr Zurück zur Übersicht

Anzeige gegen Arbeitgeber kann Kündigung rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat die fristlose Kündigung eines Kindermädchens für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von Kindern beschäftigt war und die Eltern beim Jugendamt angezeigt hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Arbeitnehmerin – unabhängig von der möglichen Richtigkeit ihrer Beschuldigungen – unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Arbeitgeber versuchen müssen.

Autor: Jürgen Mähler

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