Freitag, 07.09.2012 - 14.27 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung nach Ankündigung einer Krankheit
Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rostock kann bereits die Ankündigung, dass man eine Krankheit mißbräuchlich nutzen wolle, wenn man nicht den erwünschten Urlaub erhält, eine Kündigung auch ohne Abmahnung rechtfertigen.
Ob der betreffende Mitarbeiter (zufällig) zu dem angekündigten zeitpunkt tatsächlich erkrankt ist, spielt nach Ansicht des LAG keine Rolle.
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